Vertrauen Sie auf das jahrelange Know-how Ihrer Sparkasse im Maklergeschäft – gemeinsam finden Sie schnell die richtige Käuferin oder den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe ist Deutschlands größter Maklerverbund.
Wir vermitteln Zufriedenheit
Zusammen mit der LBSi NordWest sind wir führender Immobilienmakler für Wohnimmobilien*.
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung – egal ob Sie kaufen oder diese verkaufen möchten – wir begleiten Sie dabei!
* (Quelle: Immobilienmanager 05/2023)
Immer gut beraten
"Der Verkauf Ihrer Immobilie hat mit mehr als nackten Zahlen zu tun.
Auf uns können Sie sich verlassen!"
Amalia Kannen-Langer, Immobilienberaterin
Kompletter Makler-Service
Sie möchten Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen? Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Kompetent, fair und persönlich - das zeichnet die Beratung in Ihrer Sparkasse aus. Wir freuen uns, Sie auf dem Weg in Ihr neues Zuhause zu begleiten.
Zahlen Sie nicht dauerhaft Miete - investieren Sie Ihr Geld lieber in Ihre eignen vier Wände. So bauen Sie eigenes Vermögen auf und sorgen für Ihr Alter vor.
"Meine Kolleg:innen und ich beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Dabei stehen Ihre Wünsche und Ziele im Mittelpunkt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche Wirklichkeit werden."
Andreas Bucksteeg, Leiter des ImmobilienCenters
So viel Eigenkapital brauchen Sie
Bringen Sie im Idealfall mindestens 20 Prozent Eigenkapital ein. Einen niedrigen Anteil an Eigenkapital erhöhen Sie, indem Sie die Kosten senken.
Das zählt zum Eigenkapital:
S-Baufinanzierung
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der S-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
LBS-Bausparen
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Haben Sie Fragen zum Thema Baufinanzierung?
Dann schauen Sie unter "Fragen & Antworten" - dort finden Sie häufig gestellte Fragen.
Alle weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise der Marktführerin bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Ob noch als Bauherr und Bauherrin oder als stolze Besitzende einer eigenen Immobilie – Sie tun gut daran, sich und Ihr Eigentum von Anfang an richtig abzusichern.
In zentrumsnaher Lage entsteht dieses repräsentative Mehrfamilienhaus mit nur 7 Wohneinheiten und Größen zwischen ca. 62m² und ca. 116m² Wohnfläche.
Hier vereinen sich eine ansprechende Gestaltung, funktionale Grundrisse und eine gehobene Ausstattung zu einem stimmigen Gesamtbild.
Immobilien-Besichtigung
Gemeinsam besichtigen wir mit Ihnen die von uns angebotenen Immobilien und beantworten gerne Ihre Fragen zu den von uns vermittelten Objekten.
Bieterportal
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Alle weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.
Das hängt im Wesentlichen von Ihrem Einkommen ab. Welche monatliche Rate für Sie auf Dauer tragbar ist und welche mögliche Finanzierungssumme sich daraus ergibt, ermitteln wir mit Ihnen zusammen in einem persönlichen Gespräch mit unseren Baufinanzierungsspezialisten.
Wenn Sie schon wissen, wie Ihre „Wunschimmobilie“ aussehen soll, nehmen wir Sie gerne in unsere Interessentendatenbank auf und informieren Sie, wenn wir ein für Sie interessantes Objekt im Angebot haben.
Für Sie als Käufer fällt eine Provision nur dann an, wenn diese in dem Exposé des angebotenen Objektes ausdrücklich genannt wird.
Die Provision zahlen Sie erst dann, wenn der Kaufpreis vom Notar fällig gestellt wird.
Der Verkauf einer Immobilie ist Vertrauenssache. Wir begleiten Sie kompetent und seriös in allen Phasen des Verkaufs.
Zunächst bewerten wir Ihre Immobilie professionell und setzen gemeinsam mit Ihnen den marktgerechten Preis fest. Wir kennen den örtlichen Immobilienmarkt seit über 20 Jahren. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter besprechen mit Ihnen den Ablauf und die beste Vorgehensweise, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung erfolgreich zu verkaufen.
Wir planen Termine und besichtigen Ihre Immobilie nur mit solventen Interessenten. Bei den Besichtigungen ist einer unserer Makler bzw. Maklerinnen immer dabei und führt die Verhandlungen für Sie. Wenn Ihr Objekt unbewohnt ist, führen wir die Besichtigungen auch eigenständig durch.
Um alle Formalitäten kümmern wir uns und begleiten Sie natürlich auch bei dem Gang zum Notar.
Die Kaufpreise für Häuser und Wohnungen richten sich nach Angebot und Nachfrage. Ausgehend von der Wettbewerbssituation und der fachlichen Einschätzung Ihrer Immobilie, setzen wir gemeinsam mit Ihnen den Kaufpreis fest. Dabei können Sie auf unsere lokale Marktkenntnis und die jahrelange Erfahrung vertrauen.
Anpassungen des Kaufpreises nehmen wir – soweit sie erforderlich sind – nur in Absprache mit Ihnen als Verkäufer vor. Sie entscheiden, zu welchem Preis und an wen Ihre Immobilie verkauft wird.
Bei dem Verkauf Ihrer Immobilie sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Daher übernehmen wir gerne für Sie die Suche nach einem geeigneten Käufer für Ihre Immobilie. In einem persönlichen Gespräch stimmen wir den Ablauf dieser Suche mit Ihnen ab und besprechen die Einzelheiten und den Inhalt eines schriftlichen Vermittlungsauftrags.
Nur wenn wir Ihnen erfolgreich einen Käufer für Ihre Immobilie vermittelt haben, erhalten wir die vereinbarte Provision. Die Provision zahlen Sie erst dann, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben.
Wenn wir nicht erfolgreich waren, fallen für Sie auch keine Kosten an.
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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