Die Stiftung
Kultur für Bottrop
Die Stiftung dient der Förderung kultureller Zwecke, insbesondere der Kunst sowie der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und der Denkmalpflege im Gebiet der Stadt Bottrop.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Aufführung von Musik- und Theaterstücken, den Erwerb von Skulpturen, Plastiken und Gemälden, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; weiterhin durch die Durchführung von Wechselausstellungen, die Restaurierung von Kunstwerken und Denkmälern, die Pflege von Kunstsammlungen sowie die Bereitstellung von Dauerleihgaben.
Das Engagement umfasst auch die Stiftung von Kunst- und Kulturpreisen.
Aktuelles und Projekte
Stadtflimmern 2024
Bühne frei für einen kulturellen Sommer in Bottrops Innenstadt!
Filmschauplätze NRW 2024 in BottropDer BernePark wurde für einen Abend französisch.
Festival-Reihe „Orgel PLUS“
Das weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Festival "Orgel PLUS" gehört seit Jahren zu den Förderschwerpunkten der Kulturstiftung.
Stadtflimmern 2023
An vier langen Wochenenden wurde das Stadtgebiet mit Freiluftkino und Theater bespielt.
Museumsverein Josef Albers Museum Quadrat
Das Josef Albers Museum Quadrat verwahrt eine der weltweit wichtigsten Sammlungen von Werken des Bottroper Bauhausmeisters Josef Albers.
100 Jahre
Stadt Bottrop
100 Jahre
Städtischer Musikverein Bottrop
Die Kulturstiftung der Sparkasse Bottrop unterstützte die Ausstellung und den Festakt im Jubiläumsjahr.
Organisation - Förderleitlinien - Förderantrag
Folgende Unterlagen und Informationen werden benötigt:
Der Förderantrag sollte folgende Angaben beinhalten:
Antragsteller:
Vorstellung des Vereins/der Institution, der Person (Funktion), Rechtsform, Adresse, Telefon, Fax, Internet
Kurzbeschreibung des Projektinhaltes:
- Angabe des Zeitpunktes und des Ortes
- Möglichkeiten zur öffentlichkeitswirksamen Einbindung der Stiftung (z.B. Logoabdruck auf Plakaten, Einladungen, Programmheften etc. Anzeigenschaltung, Werbung mit Banner/Transparent, Erwähnung in der Presseinformation, Scheckübergabe)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die Gemeinnützigkeit
Bei weiteren Unterlagen bedenken Sie, dass diese mehrfach kopiert werden und eventuell mitgeschicktes Fotomaterial nur in schwarzweiß Kopie verwendet werden kann.
Anträge senden Sie bitte an:
Vorstand der
Kulturstiftung der Sparkasse Bottrop
Postfach 10 15 51
46215 Bottrop
Antragsfrist für die Einreichung ist der 31. Dezember für eine Förderung im folgenden Jahr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Formular "Hinweise zum Antrags- und Bewilligungsverfahren".
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